Wir müssen bereit sein uns von dem Leben zu lösen, dass wir geplant haben, damit wir das Leben finden, das auf uns wartet.
Ablauf
Wenn Sie an einer Therapie bei mir interessiert sind, können Sie sich telefonisch oder per Mail bei mir melden.
Wir vereinbaren dann einen ersten Kennenlerntermin, indem Sie Ihr Anliegen schildern und wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen.
Anschließend finden weitere sogenannte probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik, Zielklärung und Therapieplanung dienen. Sie selbst haben in diesem Rahmen die Möglichkeit, für sich zu klären, ob Sie sich in der Therapie wohlfühlen und sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Sollten Sie sich für eine Therapie entscheiden, richtet sich der Umfang und die Dauer der Therapie nach Ihrem Anliegen und der Art der Kostenübernahme. Prinzipiell lässt sich zwischen einer Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) und einer Langzeittherapie (60-80 Sitzungen) unterscheiden. In der Regel finden wöchentliche Sitzungen à 50 Minuten statt.
Kosten
Die Kosten für den Kennenlerntermin sowie die probatorischen Sitzungen werden von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen. Ab April 2024 kann ich über die gesetzliche Krankenkassen abrechnen. Sollten Sie gesetzlich versichert sein, stellen wir nach den probatorischen Sitzungen einen Antrag auf Kostenübernahme und die gesamten Kosten für die Psychotherapie werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Sollten Sie privat oder über die Beihilfe versichert sein, stellen wir ebenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme. In der Regel wird hier ein großer Teil der Kosten für eine Psychotherapie übernommen. Die Abrechnung der Kosten für Privat oder Beihilfe Versicherte erfolgt gemäß der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP). Bitte beachten Sie außerdem, dass ich entsprechend der Empfehlung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) einen Steigerungsfaktor von 3,0 anwende. Die meisten privaten Kostenträger übernehmen die Kosten bis zu einem Steigerungsfaktor von 2,3. Für eine eventuell entstehende Differenz müssen Sie privat aufkommen. Falls Ihnen das aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse nicht möglich ist, sprechen Sie mich gerne an. Sie können die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst tragen.
Coaching uns Selbsterfahrung sind Selbstzahlerleistungen. Auch hier richte ich mich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und berechne den 3,0-fachen Satz.